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Anleitung

Briefwahl in Bremen: Schritt für Schritt

So füllen Sie Ihren Stimmzettel aus, packen die Umschläge richtig und schicken Ihren Wahlbrief rechtzeitig ab.

Diese Anleitung gilt für Wahlberechtigte in Bremen und Bremerhaven. Details können je nach Wahl leicht abweichen – prüfen Sie immer die Unterlagen, die Sie erhalten haben.

Illustration: Briefwahlunterlagen, Stimmzettel, Umschläge

Der Ablauf auf einen Blick

Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen haben, geht es im Wesentlichen um vier Schritte:

1

Unterlagen prüfen

2

Stimmzettel ausfüllen

3

Umschläge richtig packen

4

Wahlbrief abschicken

1

Schritt 1

Prüfen Sie Ihre Unterlagen

Nach Ihrer Beantragung erhalten Sie in der Regel per Post (oder zum Abholen):

• Wahlschein – bestätigt Ihr Wahlrecht

• Stimmzettel – zum Ausfüllen Ihrer Stimme(n)

• Briefwahlunterlagen – mit Hinweisen und Umschlägen

• ggf. Wahlumschlag (innen) und Briefumschlag (außen)

Was sollte enthalten sein?

☐ Wahlschein mit Ihren Daten

☐ Stimmzettel für die jeweilige Wahl

☐ Umschläge in der richtigen Anzahl

☐ Hinweise der zuständigen Wahlbehörde

Wichtig

Packen Sie die Unterlagen nicht ein, bevor Sie alles vollständig haben. Fehlt etwas, wenden Sie sich an das zuständige Wahlamt in Bremen.

Offizielle Formulare & Links →

Illustration: Wahlschein, Stimmzettel, Umschläge

Illustration: Stimmzettel ausfüllen

2

Schritt 2

Stimmzettel richtig ausfüllen

Füllen Sie den Stimmzettel sorgfältig und eindeutig aus. Eine unklare oder mehrdeutige Stimmabgabe kann ungültig sein.

So gehen Sie vor:

1. Lesen Sie den Stimmzettel und die Hinweise aufmerksam.

2. Markieren Sie Ihre Wahl deutlich – nur mit dem vorgesehenen Stift.

3. Achten Sie darauf, dass Sie nicht mehr Stimmen vergeben, als erlaubt.

4. Prüfen Sie Ihre Angaben, bevor Sie den Stimmzettel in den Umschlag legen.

Häufige Fehler beim Ausfüllen

• Zu viele Kreuze gesetzt

• Stimmzettel beschädigt oder beschrieben

• Unleserliche Markierung

• Falscher Stift verwendet

Tipp: Nehmen Sie sich Zeit. Sie müssen den Stimmzettel nicht am Tag des Erhalts abschicken – aber beachten Sie die Rücksendefrist.

3

Schritt 3 · #umschlaege

Welcher Umschlag kommt wohin?

Das ist die Frage, die uns am häufigsten erreicht. Die genaue Anleitung steht auf Ihren Briefwahlunterlagen – folgen Sie immer zuerst diesen behördlichen Hinweisen.

Diagramm: Umschläge richtig packen

Stimmzettel → Wahlumschlag (innen)

Wahlumschlag + Wahlschein → Briefumschlag (außen)

Briefumschlag verschließen & abschicken

Grundprinzip (typischer Ablauf):

1. Stimmzettel in den Wahlumschlag (innen) legen und verschließen. Der Wahlumschlag soll anonym sein.

2. Den verschlossenen Wahlumschlag zusammen mit dem ausgefüllten Wahlschein in den Briefumschlag (außen) legen.

3. Den Briefumschlag verschließen und an die auf Ihren Unterlagen genannte Adresse senden.

Wichtig

  • Nicht die Umschläge vertauschen

  • Wahlschein vollständig und lesbar ausfüllen

  • Briefumschlag fest verschließen

  • Keine zusätzlichen Markierungen auf den Umschlägen

Wenn Sie unsicher sind: Rufen Sie beim zuständigen Wahlamt an oder nutzen Sie die offiziellen Hinweise auf Ihren Unterlagen. Im Zweifel gilt: lieber einmal nachfragen, als eine ungültige Stimmabgabe riskieren.

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Schritt 4

Wahlbrief rechtzeitig abschicken

Ihr Wahlbrief muss bei der zuständigen Stelle rechtzeitig eingehen – ein Poststempel am Wahltag reicht in der Regel nicht aus. Schicken Sie den Brief deshalb frühzeitig ab.

1. Prüfen Sie die Rücksendefrist für Ihre Wahl.

2. Adressieren Sie den Briefumschlag wie auf den Unterlagen angegeben.

3. Verschicken Sie den Wahlbrief per Post – oder geben Sie ihn persönlich ab.

4. Bewahren Sie den Einwurfbeleg auf, bis die Wahl vorbei ist.

Alle Fristen im Überblick →

Illustration: Briefkasten / Wahlbrief abschicken

Was passiert nach dem Absenden?

Ihr Wahlbrief wird von der zuständigen Wahlbehörde entgegengenommen und nach den geltenden Regeln ausgezählt. Sie müssen nach dem Absenden nichts weiter veranlassen.

• Eingang wird von der Wahlbehörde geprüft

• Gültige Stimmabgaben werden zur Auszählung zugelassen

• Das Ergebnis wird nach dem Wahlrecht veröffentlicht

Hinweis: Diese Website kann den Eingang Ihres Wahlbriefs nicht prüfen. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an das zuständige Wahlamt.

Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

Die meisten Probleme entstehen durch Zeitdruck oder Unsicherheit bei den Umschlägen. Diese Punkte helfen Ihnen, typische Fehler zu vermeiden.

Fehler

So vermeiden Sie ihn

Umschläge vertauscht

Schritt 3 nochmals lesen und die Anleitung auf Ihren Unterlagen befolgen

Wahlschein nicht oder falsch ausgefüllt

Alle Pflichtfelder prüfen, handschriftlich leserlich ausfüllen

Stimmzettel ungültig markiert

Nur erlaubte Anzahl Kreuze, keinen Bleistift, keine Zusatzmarkierungen

Briefumschlag nicht verschlossen

Umschlag vollständig zukleben

Unterlagen unvollständig

Vor dem Einpacken alles gegen die beigelegte Checkliste prüfen

Wahlbrief zu spät abgeschickt

Fristen früh prüfen und mindestens einige Tage Puffer einplanen

Wenn Sie die Schritte in Ruhe durchgehen und die offiziellen Hinweise auf Ihren Unterlagen befolgen, ist Briefwahl in Bremen gut machbar. Die meisten Wählerinnen und Wähler kommen damit ohne Probleme zurecht.

Checkliste: Vor dem Absenden

Gehen Sie diese Liste durch, bevor Sie Ihren Wahlbrief verschicken.

☐ Alle Unterlagen vollständig erhalten

☐ Stimmzettel eindeutig und lesbar ausgefüllt

☐ Wahlumschlag (innen) verschlossen

☐ Wahlschein ausgefüllt und beigefügt

☐ Briefumschlag (außen) richtig adressiert und verschlossen

☐ Rücksendefrist geprüft – genug Zeit eingeplant

☐ Wahlbrief zur Post gegeben oder persönlich abgegeben

Checkliste als PDF herunterladen

Noch unsicher?

Welcher Umschlag wohin?

→ Schritt 3

Bis wann muss ich abschicken?

→ Fristen

Briefwahl noch nicht beantragt?

→ Briefwahl beantragen

Weitere Fragen

→ FAQ

Briefwahl noch nicht beantragt?

Diese Anleitung setzt voraus, dass Sie Briefwahl beantragt haben. Wenn Sie noch am Anfang stehen, finden Sie hier die Anleitung zur Beantragung.

Hinweis: Diese Anleitung ersetzt keine behördliche Auskunft. Maßgeblich sind immer die Unterlagen und Hinweise der zuständigen Wahlbehörde im Land Bremen.

Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 · Geprüft anhand offizieller Angaben

Quellen: Wahlen im Land Bremen · Serviceportal Bremen