Unabhängige Hilfe – keine Behörde. Alle Angaben mit offiziellen Quellen belegt.

Mehr erfahren →
Beantragung

Briefwahl in Bremen beantragen

So stellen Sie Ihren Antrag – online über das Serviceportal, schriftlich oder persönlich beim Wahlamt.

Diese Anleitung erklärt den Beantragungsweg für Wahlberechtigte in Bremen und Bremerhaven. Die Beantragung selbst erfolgt über die zuständigen Behörden – wir bereiten Sie darauf vor.

Sie werden zum offiziellen Serviceportal des Landes Bremen weitergeleitet. Dort stellen Sie den Antrag rechtsverbindlich.

Der Beantragungsweg auf einen Blick

Bevor Sie Unterlagen erhalten und abstimmen können, müssen Sie Briefwahl beantragen. In Bremen gibt es im Wesentlichen drei Wege:

Empfohlen
Online
Über das Serviceportal Bremen – schnell und digital.
Schriftlich
Formular ausfüllen und an das zuständige Wahlamt senden.
Persönlich
Im BürgerServiceCenter oder beim Wahlamt vor Ort.

Wer kann Briefwahl beantragen?

Grundsätzlich können wahlberechtigte Personen Briefwahl beantragen, wenn sie für die anstehende Wahl in Bremen oder Bremerhaven wählen dürfen.

Typische Voraussetzungen:
✓ Sie sind für die jeweilige Wahl wahlberechtigt
✓ Sie sind in das Wählerverzeichnis eingetragen
✓ Die Beantragungsfrist ist noch nicht abgelaufen

Ob Sie in Ihrem konkreten Fall Briefwahl nutzen können, hängt von der Wahl und Ihrer persönlichen Situation ab. Im Zweifel wenden Sie sich an das zuständige Wahlamt.

Quelle: Wahlen im Land Bremen – Briefwahl / Wahlberechtigung →

Bis wann können Sie Briefwahl beantragen?

Briefwahl muss vor einer bestimmten Frist beantragt werden. Erst danach erhalten Sie Wahlschein, Stimmzettel und Briefwahlunterlagen per Post – die Zustellung braucht in der Regel mehrere Werktage.

Wichtig: Beantragen Sie frühzeitig, nicht erst am letzten Tag.
Wahl
Beantragung bis
Bürgerschaftswahl 2026
12. Mai 2026
Keine anstehende Wahl
Alle Fristen im Überblick →
#online-beantragen

Briefwahl online beantragen – über das Serviceportal Bremen

Die Online-Beantragung über das Serviceportal Bremen ist für viele Wahlen der schnellste Weg. Sie füllen ein digitales Formular aus; der Antrag geht direkt an die zuständige Stelle.

So gehen Sie vor:
1
Prüfen Sie die Beantragungsfrist für Ihre Wahl.
2
Öffnen Sie das Serviceportal Bremen (offizieller Link unten).
3
Wählen Sie die richtige Wahl aus.
4
Füllen Sie das Antragsformular vollständig und korrekt aus.
5
Reichen Sie den Antrag rechtzeitig ein.
6
Warten Sie auf Ihre Briefwahlunterlagen per Post (einige Werktage).
Was Sie typischerweise brauchen:
• Persönliche Angaben (Name, Adresse, Geburtsdatum)
• Angaben zur Wahl / Wahlberechtigung
• Ggf. Identitätsnachweis – je nach Verfahren
Tipp: Meldeadaten bereithalten und alle Angaben vor dem Absenden prüfen.
Jetzt Briefwahl online beantragenQuelle: Serviceportal Bremen – Briefwahl beantragen →
Briefwahl schriftlich beantragen

Alternativ zur Online-Beantragung können Sie Briefwahl in vielen Fällen schriftlich beim zuständigen Wahlamt beantragen.

1. Richtiges Antragsformular besorgen
2. Formular vollständig und leserlich ausfüllen
3. Antrag rechtzeitig an die genannte Stelle senden
4. Bearbeitungs- und Postlaufzeit einplanen
Offizielle Formulare & Links → /offizielle-links/
Briefwahl persönlich beantragen

Je nach Wahl können Sie Briefwahl persönlich in einem BürgerServiceCenter oder beim Wahlamt beantragen.

Tipp: Öffnungszeiten vorab prüfen und ggf. Identitätsnachweis mitbringen.
Offizielle Kontakte & Standorte → /offizielle-links/

Was passiert nach Ihrer Beantragung?

Nach erfolgreicher Beantragung bearbeitet das Wahlamt Ihren Antrag. Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie Ihre Briefwahlunterlagen – in der Regel per Post an Ihre Meldeadresse.

Wahlschein
Bestätigt Ihr Wahlrecht
Stimmzettel
Zum Ausfüllen Ihrer Stimme(n)
Briefwahlunterlagen
Hinweise und Umschläge
Nächste Schritte, wenn die Unterlagen da sind:
1. Unterlagen vollständig prüfen · 2. Stimmzettel ausfüllen · 3. Umschläge richtig packen · 4. Wahlbrief rechtzeitig abschicken
Schritt-für-Schritt-Anleitung → /schritt-fuer-schritt/

Die Zustellung dauert in der Regel einige Werktage. Planen Sie genug Zeit bis zur Beantragungs- und Rücksendefrist ein.

Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

Die meisten Probleme bei der Beantragung lassen sich vermeiden, wenn Sie Fristen prüfen und Angaben sorgfältig machen.

Fehler
So vermeiden Sie ihn
Zu spät beantragt
Fristen früh prüfen, Puffer einplanen → /fristen/
Falsche Wahl ausgewählt
Prüfen: Bürgerschaft, Bundestag oder Europawahl
Unvollständige Angaben
Alle Pflichtfelder; Tippfehler vermeiden
Falsches Formular
Offizielles Formular → /offizielle-links/
Unterlagen nicht erhalten
Einige Werktage warten; bei Verzug Wahlamt kontaktieren

Wenn Sie die Frist einhalten und die offiziellen Hinweise befolgen, ist die Beantragung in der Regel unkompliziert.

Briefwahl beantragen – je nach Wahl

Bürgerschaftswahl, Bundestagswahl und Europawahl haben jeweils eigene Fristen und teils leicht unterschiedliche Verfahren.

Bürgerschaftswahl Bremen
Briefwahl zur Wahl der Bürgerschaft – Beantragung, Fristen und FAQ.
Zur Anleitung → /briefwahl-buergerschaft/
Bundestagswahl
Briefwahl zur Wahl des Deutschen Bundestages – für Wahlberechtigte in Bremen.
Zur Anleitung → /briefwahl-bundestag/
Europawahl
Briefwahl zur Wahl des Europäischen Parlaments – für Wahlberechtigte in Bremen.
Zur Anleitung → /briefwahl-europawahl/

Häufige Fragen zur Beantragung

Kurzantwort
Ja – in der Regel über das Serviceportal Bremen. Details und den offiziellen Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Persönliche Angaben, Angaben zur Wahl und ggf. einen Identitätsnachweis – je nach Verfahren im Serviceportal.
In der Regel nach einigen Werktagen per Post an Ihre Meldeadresse.
Das hängt von der Wahl und Ihrer Situation ab. Im Zweifel wenden Sie sich an das zuständige Wahlamt.
Alle Fragen & Antworten →

Jetzt Briefwahl beantragen

Wenn die Beantragungsfrist noch läuft, können Sie Ihren Antrag jetzt über das offizielle Serviceportal des Landes Bremen stellen.

Sie verlassen diese Website und werden zum offiziellen Serviceportal weitergeleitet.

Hinweis: Diese Anleitung ersetzt keine behördliche Auskunft und nimmt keine Anträge entgegen. Maßgeblich sind die offiziellen Angaben der zuständigen Wahlbehörde im Land Bremen.

Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 · Geprüft anhand offizieller Angaben

Quellen: Wahlen im Land Bremen · Serviceportal Bremen